AGB

Im Anschluß an die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Apothekeninhaber/innen stehen die AGB für Vertretungen.

Hinweis zur Gender Formulierung: Bei allen nachfolgenden Bezeichnungen, die auf Personen bezogen sind, meint die gewählte Formulierung beide Geschlechter, auch wenn aus Gründen der leichteren Lesbarkeit die männliche Form verwendet wird.


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von FindPharm für Apothekeninhaber/innen

§ 1 Leistungsangebot von FindPharm

FindPharm bietet dem Apothekeninhaber die Möglichkeit, auf der Online-Plattform https://www.findpharm.de Gesuche nach Apothekern zum Zwecke des Abschlusses eines freien Dienstvertrages zur vorübergehenden Vertretung in seiner Apotheke (Terminangebot) einzustellen.

§ 2 Terminangebot

2.1. Registrierung

(1) Ein Terminangebot erfordert die vorherige Registrierung und Profilerstellung des Apothekeninhabers auf der Webseite https://www.findpharm.de. Mit dem Absenden des Registrierungsformulars bestätigt der Apothekeninhaber, dass er/sie die vorliegenden, auf der Webseite einsehbaren Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und die ebenfalls auf der Website einsehbaren Datenschutzbestimmungen gelesen hat und mit ihnen einverstanden ist.

(2) Nach der Registrierung hat der Apothekeninhaber die Möglichkeit, ein Profil der Apotheke zu erstellen, für die er einen Vertretungsapotheker sucht, und die Anforderungen zu bestimmen, die der Vertretungsapotheker erfüllen soll.

(3) Die vollständige Registrierung (Registrierung und Profilerstellung) ist erst abgeschlossen, wenn sie von FindPharm per E-Mail bestätigt worden ist. FindPharm behält sich vor, die Registrierung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

2.2. Abschluss eines Vermittlungsvertrages mit FindPharm

Zur Suche nach einem Vertretungsapotheker stellt der Apothekeninhaber im Log-in-Bereich der Webseite https://www.findpharm.de ein Terminangebot mit Angabe der Zeiten, für die er den Vertreter sucht, ein. Mit Absenden des Terminangebotes kommt es zum Abschluss eines Vermittlungsvertrages zwischen dem Apothekeninhaber und FindPharm.

2.3. Leistungspflichten von FindPharm

Der Vermittlungsvertrag verpflichtet FindPharm, das Terminangebot allen Apothekern zugänglich zu machen, die sich bei ihr registriert haben, um Terminangebote zu erhalten (Vertretungsapotheker). Als Vertretungsapotheker bei FindPharm ist nur registriert, wer ihr versichert, über eine gültige deutsche Approbationsurkunde als Apotheker zu verfügen, und sich verpflichtet, diese dem Apothekeninhaber vor Vertretungsbeginn vorzulegen. Im Übrigen schuldet FindPharm keine Prüfung der Qualifikation oder Zuverlässigkeit des Vertretungsapothekers.

2.4. Abschluss und Inhalt des von FindPharm vermittelten Dienstvertrages

(1) Ist ein Vertretungsapotheker zur Annahme des vom Apothekeninhaber eingestellten Terminangebotes bereit, stellt er über den Button „Buchen" eine Buchungsanfrage, die dem Apothekeninhaber in dessen Log-in-Bereich angezeigt wird. Die Buchungsanfrage beinhaltet nach den Bedingungen, die zwischen FindPharm und dem Vertretungsapotheker bei dessen Registrierung vereinbart wurden, ein an den Apothekeninhaber gerichtetes Angebot auf Abschluss eines freien Dienstvertrages zu den im Terminangebot genannten Bedingungen. Nachdem FindPharm mit dem Apothekeninhaber auf telefonischem oder elektronischem Weg geklärt hat, ob er die Buchungsanfrage annehmen möchte, bestätigt FindPharm in dessen Auftrag entweder die Buchungsanfrage oder lehnt sie ab. Bestätigung bzw. Ablehnung werden dem Vertretungsapotheker in dessen Login-Bereich angezeigt. Mit der Anzeige als bestätigt hat der Apothekeninhaber das Angebot des Vertretungsapothekers angenommen. Durch die Annahme des Angebots kommt es zum Abschluss eines unmittelbaren Dienstvertrages zwischen dem Apothekeninhaber und dem Vertretungsapotheker. FindPharm wird nicht Partei des Dienstvertrages.

(2) Nach Beendigung seiner Tätigkeit rechnet der Vertretungsapotheker seine Vergütung gegenüber dem Apothekeninhaber unmittelbar schriftlich ab.

2.5. Vermittlungsprovision FindPharm

(1) FindPharm erhält für seine Tätigkeit eine erfolgsabhängige Vergütung (Provision) vom Apothekeninhaber. Die Höhe der Provision beträgt 15 % der Nettovergütung, die der Apothekeninhaber dem Vertretungsapotheker aufgrund des von FindPharm vermittelten Dienstvertrages schuldet. Die vorgenannte Provision versteht sich zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe.

(2) Der Anspruch auf die Provision entsteht mit dem Vergütungsanspruch des Vertretungsapothekers und wird mit der jeweiligen Vergütungsabrechnung des Vertretungsapothekers, spätestens aber 30 Kalendertage nach Beendigung des von FindPharm vermittelten Dienstvertrages fällig.

(3) Kommt es aus einem Grunde, den der Apothekeninhaber zu vertreten hat, nicht zur Durchführung des Dienstvertrages, hat FindPharm gegen den Apothekeninhaber Anspruch auf Zahlung eines Entgelts von 50,00 € je ausgefallenem Einsatztag.

(4) Provisionspflichtig ist auch jede Verlängerung und jeder Neuabschluss eines Dienstvertrages zwischen dem Apothekeninhaber und dem Vertretungsapotheker, sofern die Vermittlungstätigkeit von FindPharm für den Abschluss des (kongruenten) Folgevertrages kausal war. Die Kausalität der Vermittlungstätigkeit von FindPharm wird bei Vertragsverlängerungen stets vermutet und bei Neuabschlüssen vermutet, wenn zwischen der Beendigung des Dienstvertrages und dem Neuabschluss nicht mehr als 12 Monate liegen. Im letztgenannten Fall handelt es sich um eine Vermutung, die der Apothekeninhaber bei Nachweis widerlegen kann. Der Apothekeninhaber verpflichtet sich, FindPharm jede Verlängerung und jeden Neuabschluss, der nicht länger als 12 Monate seit Beendigung des Dienstvertrages zurückliegt, anzuzeigen.

2.6. Haftung von FindPharm

(1) FindPharm ist nicht Partei des zwischen dem Apothekeninhaber und dem Vertretungsapotheker geschlossenen Dienstvertrags.

(2) FindPharm haftet nicht für Schäden, die der Vertretungsapotheker durch oder im Zusammenhang mit der Erfüllung von Pflichten aus dem Dienstvertrag verursacht.

(3) FindPharm übernimmt keine Haftung für im Rahmen der Durchführung des Dienstvertrages gegebenenfalls anfallende Sozialversicherungsabgaben. Es liegt im alleinigen Verantwortungsbereich des Apothekeninhabers und des Vertretungsapothekers, den Dienstvertrag derart zu gestalten und zu leben, dass eine Scheinselbständigkeit nicht angenommen werden kann. Auf ein entsprechendes Risiko wird ausdrücklich hingewiesen.

(4) Eine Haftung von FindPharm für Schäden durch oder im Zusammenhang mit der Ausübung von Pflichten aus dem Vermittlungsvertrag ist ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, für

  • Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von FindPharm, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen,
  • Schadensersatzansprüche wegen Verletzung einer von FindPharm übernommenen Garantie und
  • Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), wobei in diesem Fall die Haftung auf typische und vorhersehbare Schäden begrenzt ist. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragsziels notwendig sind.

§ 3 Laufzeit und Beendigung

(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Seite schriftlich mit einer Frist von 2 Monaten zum Ende eines jeden Kalendermonats gekündigt werden.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

(3) Trotz Kündigung bleiben Abschlüsse von Dienstverträgen zwischen dem Apothekeninhaber und dem Vertretungsapotheker nach § 2 Nr. 2.5 provisionspflichtig. Dies gilt insbesondere auch für Verlängerungen und Neuabschlüsse von Dienstverträgen nach Maßgabe von § 2 Nr. 2.5 (4).

§ 4 Datenschutz

Für den Umgang mit personenbezogenen Daten gelten die auf der Webseite https://www.findpharm.de veröffentlichen Datenschutzbestimmungen in der jeweils aktuellen Fassung.

§ 5 Änderungen

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können geändert werden, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses nicht berührt werden und dies zur Anpassung an Entwicklungen erforderlich ist, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses stören würde. Wesentliche Änderungen sind insbesondere solche über die Art und den Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen und der Regelungen zur Beendigung des Vertrags. Ferner können Anpassungen oder Ergänzungen der AGB vorgenommen werden, soweit dies zur Beseitigung von Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrags aufgrund von nach Vertragsschluss entstandenen Regelungslücken erforderlich ist. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn sich einschlägige gesetzliche Regelungen und/oder die Rechtsprechung ändern und eine oder mehrere Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hiervon betroffen sind.

(2) Preisänderungen erfolgen in Ausübung billigen Ermessens. Eine einseitige Preisänderung kann von FindPharm unter anderem bei der Einführung/Änderung von Gebühren/Kosten aufgrund von behördlichen oder gerichtlichen Entscheidungen vorgenommen werden. FindPHarm ist bei Kostensteigerungen berechtigt, bei Kostensenkungen verpflichtet, eine Preisänderung durchzuführen. Bei der Preisermittlung ist FindPharm verpflichtet, Kostensteigerungen nur unter Ansatz gegenläufiger Kostensenkungen zu berücksichtigen und eine Saldierung von Kostensteigerungen und Kostensenkungen vorzunehmen.

(3) Beabsichtigte Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Preise, die nicht ausschließlich durch behördliche Anordnungen bedingt sind, werden dem Apothekeninhaber mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Dem Apothekeninhaber steht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen ein Sonderkündigungsrecht zu. Kündigt der Apothekeninhaber innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung nicht schriftlich, werden die Änderungen zum mitgeteilten Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. Der Apothekeninhaber wird auf die Folgen der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen.

§ 6 Schlussbestimmungen

(1) Auf diesen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Kollisionsrechts Anwendung.

(2) Gerichtsstand für alle und jegliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von FindPharm (Mannheim).


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von FindPharm für Apotheker, PTA und PKA

Hinweis zur Gender Formulierung: Bei allen nachfolgenden Bezeichnungen, die auf Personen bezogen sind, meint die gewählte Formulierung beide Geschlechter, auch wenn aus Gründen der leichteren Lesbarkeit die männliche Form verwendet wird.

§ 1 Leistungsangebot von FindPharm

(1) FindPharm bietet dem approbierten Apotheker, dem Pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTA) und dem Pharmazeutisch-kaufmännischen Assistenten (PKA) - alle drei nachfolgend Vertretung genannt - die Möglichkeit, auf der Webseite https://www.findpharm.de nach Angeboten von Apothekeninhabern zur Übernahme einer vorübergehen Vertretung in dessen Apotheke (Terminangebote) zu suchen, sich auf das Terminangebot zu bewerben und bei Zustimmung des Apothekeninhabers den Dienstvertrag mit ihm zu schließen.

(2) Die Nutzung des Leistungsangebots von FindPharm ist für die Vertretung kostenfrei.

§ 2 Registrierung

(1) Bevor die Vertretung das Leistungsangebot von FindPharm nutzen kann, muss sie sich auf der Webseite https://www.findpharm.de registrieren. Mit dem Absenden des Registrierungsformulars bestätigt die Vertretung, dass sie die vorliegenden, auf der Webseite einsehbaren Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und die ebenfalls auf der Website einsehbaren Datenschutzbestimmungen gelesen hat und mit ihnen einverstanden ist.

(2) Als Vertretung registrieren darf sich nur, wer entweder über eine gültige deutsche Approbationsurkunde als Apotheker oder über ein Zeugnis über die Ausbildung als PTA oder PKA verfügt. Mit der Registrierung versichert die Vertretung, diese Voraussetzung zu erfüllen. Sie verpflichtet sich außerdem, die Approbationsurkunde oder das Zeugnis dem Apothekeninhaber vor Vertretungsbeginn vorzulegen.

(3) Nach der Registrierung hat die Vertretung die Möglichkeit, ein persönliches Profil von sich zu erstellen.

(4) Die vollständige Registrierung (Registrierung und Profilerstellung) ist erst abgeschlossen, wenn sie von FindPharm per E-Mail bestätigt worden ist. FindPharm behält sich vor, die Registrierung ohne Angabe von Gründen abzulehnen. In dem Fall ist FindPharm berechtigt den Account zu löschen.

(5) Nach erfolgter Bestätigung der Registrierung per E-Mail durch FindPharm hat die Vertretung die Möglichkeit, sich alle Terminangebote anzeigen zu lassen. Er willigt ein, dass sein persönliches Profil den Apothekeninhabern angezeigt wird, auf deren Terminangebote er sich bewirbt.

§ 3 Abschluss und Inhalt des von FindPharm vermittelten Dienstvertrags

(1) Ist die Vertretung zur Annahme des vom Apothekeninhaber eingestellten Terminangebotes bereit, stellt sie über den Button „Buchen" eine Buchungsanfrage, die dem Apothekeninhaber in dessen Log-in-Bereich angezeigt wird. Die Buchungsanfrage beinhaltet ein an den Apothekeninhaber gerichtetes Angebot der Vertretung auf Abschluss eines freien Dienstvertrages zu den im Terminangebot genannten Bedingungen. Nachdem FindPharm mit dem Apothekeninhaber auf telefonischem oder elektronischem Weg geklärt hat, ob er die Buchungsanfrage annehmen möchte, bestätigt FindPharm in dessen Auftrag entweder die Buchungsanfrage oder lehnt sie ab. Bestätigung bzw. Ablehnung werden der Vertretung in dessen Login-Bereich angezeigt. Mit der Anzeige als bestätigt hat der Apothekeninhaber das Angebot der Vertretung angenommen. Durch die Annahme des Angebots kommt es zum Abschluss eines unmittelbaren Dienstvertrages zwischen dem Apothekeninhaber und der Vertretung. FindPharm wird nicht Partei des Dienstvertrages.

(2) Nach Beendigung seiner Tätigkeit rechnet die Vertretung seine Vergütung gegenüber dem Apothekeninhaber unmittelbar schriftlich ab.

§ 4 Auskunftspflichten der Vertretung

(1) FindPharm erhält von dem Apothekeninhaber eine Vergütung (Provision) für die erfolgreiche Vermittlung eines Dienstvertrages mit der Vertretung.

(2) Die Vertretung verpflichtet sich, FindPharm bei der Geltendmachung des Provisionsanspruchs zu unterstützen und alles zu unterlassen, was Bestand oder Durchsetzung des Provisionsanspruchs gefährdet. Er verpflichtet sich insbesondere, FindPharm alle Auskünfte zu erteilen, die FindPharm zur Geltendmachung des Provisionsanspruchs benötigt.

§ 5 Haftung von FindPharm

(1) Die Entscheidung über die Registrierung des Apothekeninhabers trifft FindPharm ausschließlich im eigenen Interesse. FindPharm ist der Vertretung gegenüber nicht für die Auswahl der bei ihr registrierten Apothekeninhaber verantwortlich.

(2) FindPharm haftet nicht für Schäden, die die Vertretung durch oder im Zusammenhang mit der Erfüllung von Pflichten aus dem Dienstvertrag erleidet.

(3) FindPharm übernimmt keine Haftung für im Rahmen der Durchführung des Dienstvertrages gegebenenfalls anfallende Sozialversicherungsabgaben. Es liegt im alleinigen Verantwortungsbereich des Apothekeninhabers und der Vertretung, den Dienstvertrag derart zu gestalten und zu leben, dass eine Scheinselbständigkeit nicht angenommen werden kann. Auf ein entsprechendes Risiko wird ausdrücklich hingewiesen.

(4) Eine Haftung von FindPharm für Schäden durch oder im Zusammenhang mit der Ausübung von Pflichten aus der Nutzung des Leistungsangebots von FindPharm ist ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, für

  • Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von FindPharm, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen,
  • Schadensersatzansprüche wegen Verletzung einer von FindPharm übernommenen Garantie und
  • Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), wobei in diesem Fall die Haftung auf typische und vorhersehbare Schäden begrenzt ist. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragsziels notwendig sind.

§ 6 Verbot missbräuchlicher Verwendung von Daten

(1) Die Vertretung verpflichtet sich sämtliche Daten, die sie im Rahmen der Nutzung der Online-Plattform oder direkt von FindPharm erhalten hat, vertraulich zu behandeln - insbesondere ist eine Weitergabe sämtlicher Daten an Dritte untersagt und auch eine Nutzung der Daten unter Umgehung von FindPharm ist nicht gestattet.

(2) Bei Verstoß gegen §6 (1) ist die Vertretung verpflichtet den Schaden auszugleichen, der durch die missbräuchliche Nutzung der Daten entstanden ist.

§ 7 Laufzeit und Beendigung

(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Seite schriftlich mit einer Frist von 2 Monaten zum Ende eines jeden Kalendermonats gekündigt werden.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

(3) Die in § 4 geregelten Auskunftspflichten bleiben nach Beendigung des Vertrages bestehen. Dies gilt auch in Ansehung solcher Dienstverträge, die die Vertretung nach der Beendigung des Vertrages schließt, sofern FindPharm hierfür nach Maßgabe des mit dem Apothekeninhaber geschlossenen Vermittlungsvertrages noch eine Provision verlangen kann.

§ 8 Datenschutz

Für den Umgang mit personenbezogenen Daten gelten die auf der Webseite https://www.findpharm.de veröffentlichen Datenschutzbestimmungen in der jeweils aktuellen Fassung.

§ 9 Änderungen

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können geändert werden, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses nicht berührt werden und dies zur Anpassung an Entwicklungen erforderlich ist, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses stören würde. Wesentliche Änderungen sind insbesondere solche über die Art und den Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen und der Regelungen zur Beendigung des Vertrags. Ferner können Anpassungen oder Ergänzungen der AGB vorgenommen werden, soweit dies zur Beseitigung von Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrags aufgrund von nach Vertragsschluss entstandenen Regelungslücken erforderlich ist. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn sich einschlägige gesetzliche Regelungen und/oder die Rechtsprechung ändern und eine oder mehrere Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hiervon betroffen sind.

(2) Beabsichtigte Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden der Vertretung mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Der Vertretung steht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen ein Sonderkündigungsrecht zu. Kündigt die Vertretung innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung nicht schriftlich, werden die Änderungen zum mitgeteilten Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. Die Vertretung wird auf die Folgen der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Auf diesen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Kollisionsrechts Anwendung.

(2) Gerichtsstand für alle und jegliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von FindPharm (Mannheim).